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Kündigungsbutton nach § 312k BGB richtig nutzen

Seit Juli 2022 muss praktisch jede Website, auf der man ein laufendes Vertragsverhältnis abschließen kann, eine Kündigungsschaltfläche anbieten. Wer weiß, wie sie auszusehen hat, hat einen der stärksten Verbraucherhebel überhaupt in der Hand.

7 Min. Lesezeit Zuletzt aktualisiert: 27. August 2026 Thema: Kündigungsbutton nutzen

Es gab eine Zeit, in der Anbieter Verträge in zwei Klicks verkauften und die Kündigung hinter Hotlines, Formularen und Postadressen versteckten. Diese Asymmetrie hat der Gesetzgeber beendet – gründlicher, als die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen.

Was das Gesetz vorschreibt

§ 312k BGB, in Kraft seit dem 1. Juli 2022, verpflichtet Unternehmen: Wer auf einer Website Dauerschuldverhältnisse abschließen lässt, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen.

Betroffen ist praktisch alles, was regelmäßig abbucht: Streaming, Fitnessstudio-Verträge, Zeitungsabos, Software-Lizenzen, Mobilfunk, Partnerbörsen, Cloud-Speicher. Wichtig: Es kommt darauf an, ob der Vertrag auf der Website abschließbar ist – nicht darauf, wo du ihn tatsächlich abgeschlossen hast.

Und die Ein-Monats-Regel gehört dazu

Aus demselben Gesetzespaket stammt eine zweite Verbesserung: Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, müssen nach einer automatischen Verlängerung jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein. Mehr dazu im Guide Kündigungsfrist berechnen.

Wie der Kündigungsbutton aussehen muss

Das Gesetz ist an dieser Stelle ungewöhnlich konkret – und das ist deine Chance:

  • Die Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
  • Sie muss ständig verfügbar sein sowie unmittelbar und leicht zugänglich – nicht erst nach einem Login versteckt in Untermenüs.
  • Der Weg darf nicht durch Zwischenschritte erschwert werden, die vom Kündigen abhalten sollen.

In der Rechtsprechung sind zahlreiche Umsetzungen beanstandet worden, die diese Vorgaben verfehlten – etwa mehrdeutige Beschriftungen oder Schaltflächen, die erst nach einer Anmeldung erreichbar waren. Wenn dir eine Umsetzung merkwürdig vorkommt, ist dieses Gefühl also oft berechtigt.

Der zweistufige Ablauf

Das Verfahren ist bewusst gespiegelt zum Bestellprozess aufgebaut:

  1. Kündigungsschaltfläche. Du klickst „Verträge hier kündigen“.
  2. Bestätigungsseite. Hier machst du deine Angaben: Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), Grund bei außerordentlicher Kündigung, Zeitpunkt der Beendigung, deine Identifikationsdaten sowie eine Angabe, wie dir die Bestätigung zugeschickt werden soll.
  3. Bestätigungsschaltfläche. Mit ihr sendest du die Erklärung ab.
  4. Bestätigung. Du musst den Inhalt und Zeitpunkt deiner Kündigung speicherbar erhalten – üblicherweise als Datei zum Download und zusätzlich per E-Mail.

Diese Bestätigung ist dein Beweismittel

Speichere sie sofort. Sie belegt Inhalt und Zeitpunkt – und genau darum drehen sich später fast alle Streitigkeiten, weil beim Kündigen der Zugang entscheidet, nicht das Absenden.

Wenn der Button fehlt: die schärfste Rechtsfolge

Hier steht der Satz, der den ganzen Guide wertvoll macht:

Kommt der Unternehmer seinen Pflichten aus § 312k BGB nicht nach, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Das heißt konkret: Kein Kündigungsbutton, ein versteckter Button oder einer, der nicht funktioniert – und deine dreimonatige Frist zum Jahresende ist gegenstandslos. Du kommst sofort raus.

So gehst du dann vor:

  1. Dokumentieren. Screenshots von Startseite, Fußbereich und Kundenkonto mit sichtbarem Datum. Das ist der Beweis, dass der Button fehlte.
  2. Fristlos kündigen. Per E-Mail, mit ausdrücklichem Hinweis auf § 312k BGB und darauf, dass mangels ordnungsgemäßer Kündigungsschaltfläche fristlos gekündigt wird.
  3. Bestätigung verlangen und eine angemessene Frist dafür setzen.
  4. Bei Weigerung: Verbraucherzentrale einschalten. Diese Fälle sind gut bekannt und werden regelmäßig verfolgt.

Einen fertigen Textbaustein dafür findest du im Guide Abo kündigen: Vorlage & Musterschreiben.

Richtig dokumentieren – vier Regeln

  • Screenshot mit Datum. Die Systemuhr sollte im Bild sein. Ein Screenshot ohne Zeitangabe belegt wenig.
  • Bestätigungsdatei speichern, nicht nur die Mail im Postfach lassen. Postfächer werden aufgeräumt, Verträge dauern länger.
  • Bis zum tatsächlichen Vertragsende aufbewahren, plus drei Monate. Erst wenn keine Abbuchung mehr kommt, ist die Sache erledigt.
  • Kontoauszüge gegenprüfen. Die häufigste böse Überraschung ist eine Abbuchung nach bestätigter Kündigung.

Den Weg dorthin speichern

Das Gesetz gibt dir das Recht. Was es dir nicht abnimmt, ist das Wiederfinden der Seite – und daran scheitern Kündigungen in der Praxis am häufigsten.

Deshalb hat in Hisabi jedes Abo ein Feld „Kündigungs-Link (URL)“. Du suchst die Kündigungsschaltfläche eines Anbieters genau einmal, kopierst die Adresse ins Abo – und beim nächsten Mal ist es ein Tap auf das Link-Symbol in der Abo-Liste.

Kombiniert mit dem „Kündigen bis“-Datum ergibt das die vollständige Kette: Du siehst, dass du entscheiden musst, du siehst bis wann, und der Weg zum Handeln liegt direkt daneben.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es den Kündigungsbutton?

Die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB gilt seit dem 1. Juli 2022. Sie ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge.

Wie muss der Kündigungsbutton beschriftet sein?

Er muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern Verträge hier kündigen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Versteckte oder mehrdeutige Bezeichnungen genügen nicht.

Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?

Kommt der Unternehmer seinen Pflichten nach § 312k BGB nicht nach, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das gilt auch dann, wenn im Vertrag eine längere Frist steht.

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Den Link einmal finden, dann behalten

Speichere die Adresse der Kündigungsschaltfläche direkt beim Abo. Beim nächsten Mal ist die Kündigung ein Tap.

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